Vergütungsstruktur
Instituts-Vergütungsverordnung
Die Austria Leasing GmbH ist mit einer Bilanzsumme von unter EUR 1 Mrd. im Durchschnitt der vergangenen vier Jahre (2007 – 2010) kein bedeutendes Institut im Sinne von § 1 Abs. 2 InstitutsVergV.
Zur Umsetzung von § 7 der Institutsvergütungsverordnung vom 6. Oktober 2010 und damit der aufsichtsrechtlichen Anforderungen informieren wir hiermit darüber, dass die Austria Leasing GmbH nicht tarifgebunden ist. Die Gehälter sind individuell vereinbart.
Eine Abhängigkeit von der Gewährung variabler Gehaltsbestandteile besteht nicht. Fixe und variable Vergütungen stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander; negative Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen entstehen dadurch nicht. Im Jahr 2011 wurde keine variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2010 gezahlt. Die Überprüfung der Festgehälter auf ihre Angemessenheit erfolgt 2012.
Gemäß § 26a Absatz 2 KWG verzichten wir auf die Offenlegung der variablen Vergütung und der davon begünstigten Personen, da diese rechtlich geschützt sind.